Immer mehr Autofahrer setzen auf Dashcams, um das Verkehrsgeschehen festzuhalten. Besonders nach einem Unfall können die Aufnahmen helfen, den genauen Ablauf zu rekonstruieren. Doch viele Nutzer sind unsicher, was rechtlich zulässig ist und welche Datenschutzregeln beachtet werden müssen.
Grundsätzlich ist der Einsatz einer Dashcam in Deutschland erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist, dass die Kamera nicht dauerhaft filmt, sondern Aufnahmen nur anlassbezogen gespeichert werden. Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben. In der Praxis bewähren sich Modelle mit Loop-Aufnahmen, die kurze Sequenzen aufzeichnen und ältere Aufnahmen automatisch überschreiben. Nur bei einem konkreten Anlass wie einem Unfall werden die Videos dauerhaft gespeichert.
Erlaubt ist der Einbau einer Dashcam im Fahrzeug sowie die Nutzung von Dashcams oder Smartphone-Apps mit vergleichbarer Funktion, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden. Kurzzeitige und anlassbezogene Aufnahmen sind zulässig. Verboten ist dagegen das dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs ohne konkreten Anlass, die Veröffentlichung von Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen ohne Einwilligung sowie das gezielte Filmen anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige von Verkehrsverstößen.
Beim Datenschutz ist besondere Vorsicht geboten. Der Bundesgerichtshof erlaubt Dashcam-Aufnahmen nur kurzzeitig und anlassbezogen. Wer dauerhaft ohne Anlass filmt oder nicht anonymisierte Aufnahmen veröffentlicht, riskiert Abmahnungen, Verwarnungen oder sogar Bußgelder im niedrigen vierstelligen Bereich. Bei Cloud-Diensten sollte geprüft werden, wo Videos gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann.
Für eine rechtssichere Nutzung empfiehlt sich eine Montage hinter oder unter dem Rückspiegel, ohne die Sicht zu beeinträchtigen. Wichtig ist, dass Sicherheitssysteme wie Airbags nicht beeinträchtigt werden. Technisch sollten kurze Clips in Endlosschleife eingestellt werden, mit ausreichender Bildqualität für Details wie Verkehrszeichen. Ein Beschleunigungssensor kann Unfälle erkennen und relevante Sequenzen sichern. Bei der Ausstattung kann eine zusätzliche Heckkamera sinnvoll sein.
Für den Datenschutz gilt: Aufnahmen nur im Anlassfall speichern und nicht ohne Zustimmung veröffentlichen. Die Tonaufzeichnung sollte deaktiviert bleiben. Beim Kauf sind Modelle mit integrierten Datenschutzfunktionen wie automatischem Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen zu bevorzugen.
Im Falle eines Verkehrsunfalls können Dashcam-Aufnahmen Versicherungen und Gerichten helfen, den Hergang besser nachzuvollziehen. Ob ein Gericht die Aufnahmen als Beweismittel akzeptiert, hängt jedoch vom Einzelfall ab und davon, ob die Aufnahmen datenschutzkonform entstanden sind.
Wer mit einer Dashcam ins Ausland reist, sollte beachten, dass in einigen Ländern der Einsatz stark eingeschränkt oder untersagt ist. Es gibt keine einheitliche europäische Regelung, daher ist eine vorherige Information über die geltenden Vorschriften im jeweiligen Urlaubsland ratsam. Im Zweifel sollte die Kamera deaktiviert werden.
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