Einkommensteuererklärung für 2025: Änderungen, Pflichten, Erleichterungen

Die Steuererklärung für das Jahr 2025 bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die Verbraucher kennen sollten. Neben Vereinfachungen gibt es auch neue Pflichten, die bei der Abgabe beachtet werden müssen.

Ein großer Vorteil ist die weiter fortschreitende Digitalisierung. Viele Daten, die von Banken, Arbeitgebern oder Versicherungen elektronisch übermittelt werden, müssen nicht mehr manuell eingetragen werden – entsprechende Felder sind mit einem „e“ gekennzeichnet. Neu ist die Möglichkeit, Belege direkt in „Mein ELSTER“ mit der Steuererklärung zu verknüpfen, sodass das Finanzamt sie bei Bedarf selbst abrufen kann.

Besonders interessant für Hausbesitzer: Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dazu zählt eine maximale Leistung von 30 Kilowatt pro Wohneinheit.

Bei Unterhaltszahlungen gibt es eine wichtige Neuerung: Seit 2025 werden nur noch Überweisungen steuerlich anerkannt. Barzahlungen sind nicht mehr abzugsfähig. Auch bei Spenden an ausländische Organisationen gelten neue Regeln – diese müssen im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sein.

Wer eine Steuererklärung für eine verstorbene Person abgibt, muss jetzt zwingend das Sterbedatum angeben und zusätzliche Dokumente wie eine Erbenaufstellung einreichen. Bei der Religionszugehörigkeit wird nun auch nach Änderungen im Jahr 2024 gefragt.

In verschiedenen Anlagen gibt es Anpassungen: So werden in der Anlage Kind jetzt auch Riester-Kinderzulagen abgefragt, und bei der Anlage Kapitalerträge entfallen einige Verlustabfragen. Der Begriff „virtuelle Währungen“ wurde durch „Kryptowerte“ ersetzt.

Experten raten, die Neuerungen genau zu prüfen, da fehlende Angaben oder Nachweise zu steuerlichen Nachteilen führen können. Gerade bei komplexen Sachverhalten wie Unterhaltszahlungen oder Kapitalerträgen kann professionelle Hilfe sinnvoll sein.

Mehr Informationen gibt es beim VLH, dem größten Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

(Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH)